KGV Am Haselgrund e.V. Bergen auf Rügen
Tipps für den Garten
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Verfasst am 27.01.2025 um 16:11 Uhr

Wichtige Hinweise und Tipps


– Monatliche Gartenarbeit

– Der Kompost

– Verbotene Pflanzen im Kleingarten

 

Welche Arbeiten können im Januar/Februar im Garten getan werden

1.

Das Umsetzen des Komposts sollte auch einmal im Winter geschehen. Nicht höher als 1m. Alles, was am Rand lag, kommt nun in das Innere. Schön ist auch, wenn die Außenschicht gefroren ist. Man schlägt große Stücke ab und stapelt diese locker auf und bedeckt sie mit dem Innenmaterial.
Man erreicht dadurch eine vorzügliche Durchlüftung des Komposthaufens.

Auch mit Schnellkompostern kann in dieser Weise verfahren werden.
Fertige Komposterde kann bereits auf das umgegrabene Land (Herbstfurche) aufgebracht werden.

2.

Volldünger wird bereits im Februar für mehrjährige Pflanzen gebraucht und sollte leicht eingearbeitet werden.

3.

Wasserleitungen sollte man des Öfteren kontrollieren, ob die Verpackung nicht durch Witterungseinflüsse keine Schutzgarantie mehr gibt. Das betrifft nicht nur Standrohre, sondern auch Wasseruhren.

4.

Kleine Reparaturen an Frühbeeten und Gewächshäusern sowie andere Schäden sollten schon jetzt behoben werden. Die für den Garten notwendigen Hölzer, wie Bretter, Pfähle, Stäbe, Pfosten und Latten sollten jetzt besorgt werden. Wobei Kiefernholz zu empfehlen ist (hoher Harzanteil).

5.

Nistkästen kann man jetzt schon reinigen. Vielleicht findet auch ein neuer Nistkasten im Garten Platz. Auch im Februar kann eisige Kälte unseren kleinen, gefiederten Freunden zu schaffen machen.
Das Futterhäuschen sollte weiter regelmäßig gereinigt und gefüllt werden.

6.

Ein Blick in die Fachliteratur, ins Internet oder sonstige Fachzeitschriften können helfen, das Gartenjahr zum Erfolg werden zu lassen.
Es gibt bereits Sämereien u. a. Pflanzen speziell Zwiebeln, die rechtzeitig gekauft, uns eine spätere „Rennerei“ ersparen.
Alter Samen kann auf seine Keimfähigkeit geprüft werden.

7.

Rhabarber sollte jetzt mit einer starken Schutzdecke versehen werden (Torf/Stalldung/Laub). Rhabarber treibt sobald der Boden frostfrei ist.

8.

Spät abgeerntete Gemüsebeete sollten jetzt noch umgegraben werden. Auch leicht gefrorener Boden lässt dies zu. Keinesfalls Schnee untergraben! Phosphor- und Kalidünger kann bei Bedarf eingebracht werden.

9.

Im Ertrag stehende Apfel- und Birnenbäume können, wenn kein starker Frost ist, geschnitten bzw. ausgelichtet werden.

10.

Stachel- und Johannisbeeren sollte man jedes Jahr von Alttrieben befreien. Nur so viel Alttriebe entfernen wie auch Ersatz an neuen Trieben ist. Eine Überzahl neuer Triebe kann ebenfalls entfernt werden.

11.

Pfähle an Obstbäumen überprüfen!

12.

Obstlager öfter lüften!

13.

Erdbeeren gegebenenfalls bei strengem Frost und keinem Schnee schützen (Reisig, Stroh, u. a.).

14.

Der geliebten Rasen kann man bereits jetzt, bei trockenem Wetter, mit gesiebter Komposterde überstreuen.

15.

Lücken in Laubholzhecken kann man am besten mit einem radikalen Rückschnitt korrigieren (Schnitt bis ins alte Holz).

16.

Knöterich wird an frostfreien Tagen gründlich ausgelichtet.

17.

Die Knollen von Dahlien, Gladiolen und Knollenbegonien sind jetzt öfter zu kontrollieren (nicht zu feucht lagern).

Die hier aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie haben den Charakter einer Empfehlung oder Erinnerung.
Weitere Fragen können auch an den Vorstand gestellt werden.

Gartenarbeit im März

1.

In den ersten Märztagen müssen die Nistkästen für unsere gefiederte Freunde, am sicheren Orten, aufgestellt werden. Dabei soll das Flugloch Richtung Ost/Südost zeigen.

2.

Jetzt beginnt auch die Pflanzzeit für Sträucher und Bäume. Bitte Abstände zum Nachbarn beachten!

3.

Im Kleingewächshaus beginnt die günstige Zeit zur Pflanzung von Kohlrabi und Blumenkohl.

4.

Folienzelte u. ä. können ebenfalls mit Kohlrabi, Blumenkohl und Salat bepflanzt werden. Außerdem können Radieschen, Rettich und Möhren ausgesät werden.
Sobald die Sämlinge sich zeigen, müssen die Frühbeete bei jedem frostfreien Tag gelüftet werden. Bitte nur an sonnigen Tagen gießen.

Brokkoli ist anspruchslos und kann ins warme Frühbeet ausgesät werden, um eine Pflanzung im Mai zu erreichen. Ebenfalls kann Bleichsellerie zur Pflanzengewinnung ausgesät werden (16-18 Grad C Bodenwärme). Auch Erbsen können jetzt in den Boden. Sie vertragen leichte Fröste-Schalerbsen. Markerbsen sind empfindlicher. Die neuen Sorten der Erbsen brauchen nicht unbedingt „Reiser“.

Ende März kann man bereits getopfte Pflanzen nehmen (Kohlrabi, Salat). Eine sogenannte Schutzkante wäre nicht schlecht.
Überwinterter Salat braucht nun eine Düngung. Sie sollte in flüssiger Form dargebracht werden. 2g/ltr. Wasser.
Das Düngen ist nach 8-10 Tagen zu wiederholen.

Achtung alle Wurzelgemüse vertragen keinen frisch eingearbeiteten Stalldünger!

Petersilie bitte nicht vor dem 15. März aussäen (Keimdauer 3 Wochen). Samen sehr flach einbringen. Auch hier keinen Stalldünger besser ist guter Kompost.
Radieschen bitte nicht zu dicht säen (3cm und ca. 1cm tief). Bis zur Ernte vergehen ca. 22-40 Tage.

Für Rhabarber braucht man viel Platz (1 Pflanze ca. 1m²). Eine Abdeckung mit Torf/Laub fördert das Wachstum. Er benötigt viel Stickstoff. Ersatzweise Volldünger 15-20g pro m².

Schwarzwurzeln brauchen viel Humus (keinen Stalldünger). Das Land muss zwei Spatenstiche tief bearbeitet werden (tiefe ca. 20cm).
Nicht zu dicht säen. Mitte März sollte der letzte Aussaattermin sein, für eine gute Ernte.

Schnittlauch freut sich jetzt über eine Humusgabe.

Spinat (als Vorfrucht) muss spätestens Mitte März in den Boden.

Steckzwiebeln ab Mitte März und die Erde nicht zu toll lockern. Die Größe sollte der einer Haselnuss gleichen (1cm tief und Reihenabstand 15-20cm).

5.

Alle schlechten Blätter sind im März von den Erdbeeren zu entfernen (verfärbte Blätter mit dem Messer abschneiden). Die Reihen zwischen den Erdbeeren werden jetzt gelockert. Düngen mit chlorfreien Mitteln, keineswegs Dünger mit hohen Stickstoffgehalt.

6.

Wer seinen Obstbäumen im Januar Phosphor- und Kalidünger gegeben hat, sollte eine Gabe Stickstoffdünger geben. Am besten Kalkammoniaksalpeter.

7.

Im Ziergarten ist der Winterschutz, wenn frostfrei, zu entfernen.

Ende März können auch die Rosen ab gehäufelt werden.

Stauden können Ende März in den Boden.
Staudenreduzierung sollte nun ebenfalls durchgeführt werden. Der Nachbar freut sich sicher über ein Staudengeschenk.

 

 

Der Kompost

Kompostierung ist ein natürlicher Vorgang, bei dem organisches Material von Bakterien, Pilzen und
Kleinstlebewesen in humusreiche Erde verwandelt wird.
Mit der Kompostierung von organischen Küchenabfällen, von Laub, Rasen- und Gehölzschnitt lässt sich der Kreislauf der Natur wirkungsvoll unterstützen. So erhält man wertvolle Komposterde, die nicht einmal etwas kostet. Wer Grünabfälle aus dem Garten und häusliche Abfälle also kompostiert, hat gleich doppelten Nutzen. Die Entsorgung der Garten- und häusliche Abfälle und den Erhalt von eigenem Dünger!
Der Kompostplatz sollte an einem geschützten Ort angelegt werden. Ob Kompost zu einem Haufen aufgeschüttet wird oder ein moderner Thermokomposter zum Einsatz kommt ist egal.
Kompostbehälter müssen unten offen sein und Kontakt zur Erde haben. Entscheidend sind eine gute Belüftung und die Zusammensetzung der organischen Abfallstoffe. Auf dem Boden des Komposts
Gehören grober Strauchschnitt und Äste. Darüber dann Garten- und Küchenabfälle, Grasschnitt (in kleinen Mengen sonst erstickt der Kompost) sowie gehäckselter Baumschnitt, Laub und Pflanzenreste.

Das gehört nicht auf dem Kompost:
Gekochte Speisereste, Fisch- und Fleischabfälle (Ratten und Ungeziefer!). Kunststoffe, Zigarettenreste, samentragendes Unkraut und Wurzelunkräuter (z.B. Weißwurz, Giersch, Ackerschachtelhalm), Schalen von Südfrüchten, Zeitungspapier und Kohlenasche.

Die Zusammensetzung der organischen Abfallstoffe sollte möglichst vielseitig sein und regelmäßig gut vermischt werden. Der Kompost braucht mehrere Monate bis zu einem Jahr, bis er reif ist. Wenn der Kompost eine dunkelbraune Farbe hat, keine Tiere mehr enthält, krümelig durch das Gitter fällt und nach Waldboden riecht ist er fertig und kann in den Boden eingearbeitet werden.

Guter Kompost

Zu kompostierendes Material niemals in eine Grube legen. Es kann keine Luft an das Material. Kompost ohne Luft = Fäulnis und Gestank!

Niemals nach allen Seiten geschlossene Behälter verwenden, da dies zu Luftmangel führt.

Den Komposthaufen auf keine feste Unterlage stellen (Stein/Beton). Sonst fehlt der „Erdanschluss“ wegen Würmer und Insekten etc.

Grobes Material als unterste Schicht, jedoch nicht höher als 15 cm, dann feinere Stoffe z. B. Laub etc. schichtweise oder gemischt darauflegen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen, sonst Fäulnisgefahr!

Es ist ratsam Verrottungsbeschleuniger und etwas Dünger dünn einstreuen.

Abfälle, die Tiere anlocken, auf jeden Fall mit Erde abdecken.

Trockenheit vermeiden. Kleintierlebewesen brauchen Feuchtigkeit.

Der Haufen darf nicht zu nass sein.

Zwiebelschalen, Schnittlauchreste, Kaffee -und Teeaufsätze mögen Regenwürmer besonders. Auch zu Phlox und Holunder sagen Regenwürmer nicht nein. Kranke Pflanzen kompostieren, was ist erlaubt? 

Erlaubt sind alle kranken Pflanzen, deren Erreger nicht für andere Pflanzen gefährlich werden können bzw. eine gewisse Zeit oder gewisse Bedingungen nicht überleben würden. So sind z. B. Pilze, die die Blätter von Pflanzen befallen, wie etwa der Mehltau, der Schorf oder der Rost relativ ungefährlich. Sie bilden keine Dauersporen, die stabil bleiben bzw. sterben ab., weil sie nur aus lebenden Pflanzengewebe bestehen würden. Auch Pflanzen, die von Viren befallen sind und dadurch Schäden hervorrufen, sollten kein Problem sein. Der Grund Viren sind nicht robust genug, um die Bedingungen im Kompost zu überstehen. In einem Komposthaufen werden Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreicht. Das Überleben viele Krankheitserreger nicht. Um hohe Temperaturen zu erreichen, sollte man viel Materialbeigeben, das stickstoffreich ist, wie etwa Grasschnitt oder auch Pferdemist.

                    Kranke Pflanzen zu kompostieren, was ist verboten?

Alle Erreger, die über den Boden in die Pflanze gelangen, dürfen nicht auf den Kompost, denn sie sind besonders widerstandsfähig. Solche Krankheiten erkennt man beispielsweise an Stellen, die faulen, an unnatürlichen Wucherungen an der Stielbasis und an Verfärbungen, die auf eine Krankheit hinweisen. Sie könnten die hohen Temperaturen überleben und so über die Erde andere Pflanzen infizieren

Ebenfalls gefährlich sind Krankheiten, die über Bakterien hervorgerufen werden. Diese sind hochansteckend. Nicht unbedenklich sind Schädlinge, die Pflanzen befallen und sich über den Kompost weiter vermehren können.

Überblick:

Nicht auf dem Kompost dürfen Pflanzen, die folgende Krankheiten/Schädlinge aufweisen:

Echter Mehltau

Feuerbrand

Fusarium Welke

Kohlhernie

Weißstängeligkeit

Wurzelgallenälchen

Verticillum Welke

Miniermotte

Minierfliegen

Möhrenfliegen

Zwiebelfliegen

Kohlfliegen

Problemlos auf den Kompost dürfen Pflanzen, die folgende Krankheiten/Schädlinge aufweisen (Temp. 70 Grad auf Kompost):

Mosaikvirus

Falscher Mehltau

Schorf

Rost

Krautfäule

Braunfäule

Birnengitterrost

Kräuselkrankheit

Apfelschorf

Birnenschorf

Blattfleckenkrankheit

Bei Unsicherheit kranke Pflanzen in die Biotonne oder Müll.

Verbotene Pflanzen im Kleingarten

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.

Nadelbäume

– Tannen
– Zeder
– Lärchen
– Eiben
– Fichten
– Erle
– Kiefern
– Wacholder
– Scheinzypressen
– Mammutbäume
– Affenschwanzbäume

– Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.

Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume

– Eiche
– Birke
– Ahorn
– Esche
– Erle
– Buche
– Weide
– Kastanie
– Walnuss
– Pappel
– Ginkgo
– Eberesche

Ungeeignete Baum Form, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.

Deck- und Blütensträucher

– Goldregen, Wuchshöhe bis 7m
– Hasel
– Zierapfel
– Hartriegel
– Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar
– Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m
– Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m

Wirtspflanzen mit Schaderreger

– Felsenbirne
– Scheinquitte für Feuerbrand – meldepflichtig
– Haferschlehe
– Bocksdorn für Scharka – Krankheit
– Feuerdorn
– Rot- und Weißdorn
– Zwergmispel (Cotoneaster)
– Wacholder aller Art für Birnengitterrost
– Korkenzieherweide für Weidenbohrer
– Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)
– Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.